Demokratie – Medien – Aufklärung

Faeser und die Meinungsfreiheit: q.e.d.

Beitrag von Dagmar Henn
Es klingt wie ein Abschiedsgeschenk einer Ministerin, die man möglichst bald nur noch als düstere Erinnerung in Geschichtsbüchern erwähnt zu finden wünscht: das Urteil, mit dem das Amtsgericht Bamberg ein Meme zur Innenministerin Nancy Faeser bedachte. Dabei belegt der Sachverhalt selbst, dass die studierte Juristin Faeser unter einer manifesten Logikschwäche leidet – der Inhalt des inkriminierten Bildes wird schließlich durch das Handeln Faesers eigentlich von der Satire zur Tatsachenfeststellung erhoben. Mit anderen Worten, wäre die Presse nicht in dem erbärmlichen Zustand, in dem sie sich in Deutschland leider derzeit befindet, Faeser könnte sich vor dem Spott, der auf sie niederginge, nur noch im Keller verstecken.

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Demokratie – Medien – Aufklärung

Näncy ohne Maß: Faeser-Ministerium will geheime Wohnungsdurchsuchungen ermöglichen

Beitrag von Gert Ewen Ungar
Die Grundrechte sind zunächst vor allem eins: Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat. Das Recht schützt das angesichts der Machtfülle des Staates faktisch ohnmächtige Individuum vor staatlichen Übergriffen. Die Unversehrtheit der Wohnung ist eines dieser Rechte, das den Einzelnen vor willkürlichem staatlichen Zugriff schützt. Es gibt nur wenige, streng reglementierte Ausnahmen, in denen sich der Staat Zugang zu einer Wohnung verschaffen darf. Innenministerin Faeser will dieses Gesetz nun aushöhlen und hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Als Grund für die Notwendigkeit, dass sich das BKA künftig im Geheimen Zutritt zu Wohnungen verschaffen darf, wird die Bekämpfung von Terrorismus angegeben.

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